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Kundeninformation und Haftungshinweis zur Steinschlagreparatur

Bevor wir die Reparatur Ihres Steinschlags durchführen, möchten wir Sie über mögliche Risiken und Besonderheiten dieser Reparaturmethode informieren.

1. Art der Reparatur

Bei einer Steinschlagreparatur handelt es sich um eine technische Maßnahme zur Stabilisierung der Frontscheibe. Die Reparatur dient nicht der vollständigen optischen Wiederherstellung, sondern soll verhindern, dass sich der vorhandene Riss weiter ausbreitet. Leichte optische Rückstände oder Schatten im reparierten Bereich sind technisch bedingt und unvermeidbar.

2. Risiko während der Reparatur

Trotz größter Sorgfalt kann es während der Reparatur in seltenen Fällen dazu kommen, dass sich der bestehende Riss vergrößert oder weiter ausbreitet, die Scheibe während der Druck- oder Harzfüllung reißt oder die Reparatur nicht vollständig gelingt, z. B. wenn Feuchtigkeit, Schmutz oder Spannungen in der Scheibe vorliegen. In solchen Fällen ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich. Für Schäden, die durch den normalen Reparaturvorgang entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

3. Technische Grenzen

Eine Reparatur ist nur möglich, wenn der Einschlag nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt, der Riss nicht länger als 2,5 cm ist, sich der Schaden mindestens 10 cm vom Scheibenrand entfernt befindet und keine Mehrfachschäden oder Sprünge vorhanden sind.

4. Garantie

Auf fachgerecht ausgeführte Steinschlagreparaturen gewähren wir eine technische Dichtheitsgarantie. Eine optische Garantie kann nicht übernommen werden.

5. Zustimmung des Kunden

Die Zustimmung wird vor Durchführung der Reparatur vor Ort dokumentiert.